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Bachelorarbeit - 8 Wochen
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Greedy Bastard
Avioard


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BeitragVerfasst am: 10 Feb 2007 19:55    Titel: Bachelorarbeit - 8 Wochen Antworten mit Zitat

Hallo 5. Semester,
man sieht sich die nächsten Tage wohl seltener und deshalb wollte ich kurz eine Ungeklärtheit aus dem Weg räumen.

Ich war diese Woche bei Frau Lilienthal. Es ging um das Problem, dass in der Prüfungsordnung die Bachelorarbeit auf 8 Wochen angesetzt ist, Herr Steinlechner in einem Rundschreiben die Professoren o.ä. allerdings informiert hat, dass die Arbeit 9 Wochen dauert.

Frau Lilienthal meint die Prüfungsordnung wäre zumindest für das jetzige 5. Semester bindend und damit auch die 8 Wochen. Für spätere Semester könnte das geändert werden etc. Eventuell solltet ihr eure Prüfer informieren.

Bis dann

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LoCo
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BeitragVerfasst am: 10 Feb 2007 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mit "bindenden" Prüfungsordnungen ist das so ne Sache, sollte Frau Lilienthal aber wissen. Das "Dilemma" sollte Herrn Steinlechner und Frau Jürgens, sprich StuKo und ZEB bekanntgegeben werden. Denn im Endeffekt muss da die Rücksprache auch stattfinden. Nur weil das Prüfungsamt meint, dass wir nur 8 Wochen habe, verkürze ich die ohnehin schon sehr kurze Zeit nicht noh weiter.
Ich schreib denen mal. Die Information ist aber bestätigt, sodass ich mit Namen, sprich Frau Lilienthal und Herr Kappel, hantieren kann? Hast du vielleicht ne Email oder so. Was mündliches ist immer etwas dürftig.

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Minc
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Anmeldungsdatum: 08.09.2002
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BeitragVerfasst am: 11 Feb 2007 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß sind solche Aussagen von Frau Lilienthal blödsinnig, denn es steht (so war's zumindest bisher immer) jedem Studenten frei, sich nach der aktuellen Studienordnung prüfen zu lassen. Anders formuliert: man kann (konnte) von der alten auf die neue Studienordnung wechseln, dass dann natürlich aber mit allen Aspekten (Vor- als auch Nachteile). Die andere Richtung geht natürlich nicht...

Sollte man im Hinterkopf behalten und bei Bedarf in die Argumentation mit einbeziehen.

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F1-maggie
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Beiträge: 1788
Wohnort: Eilenriede

BeitragVerfasst am: 11 Feb 2007 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstanden habe, so ist sogar jeder Student an die aktuelle Studienordnung gebunden. D.h. er kann nicht auf die aktuelle wechseln, sondern muss.

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Ciao maggie



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Minc
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Anmeldungsdatum: 08.09.2002
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BeitragVerfasst am: 11 Feb 2007 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wiederum auch nicht richtig (zumindest auf keinen Fall für Dich Maggie, als Dipl.). Du hast die Möglichkeit, mit der DPO zu Ende zu studieren, mit der Du angefangen hast, auch wenn danach eine neue herausgekommen wäre. Ist in Deinem (und meinem Fall) aber nicht, die DPO wurde 1997 das letzte mal revidiert (zumindest maßgebliche Änderungen, zB 3 statt 4 Prüfungsfächer)...

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LoCo
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Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 626
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BeitragVerfasst am: 11 Feb 2007 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die StuKo, sprich Frau Jürgens, hatte Rücksprache mit dem Prüfungsamt gehalten und man studiert immer nach der aktuellen Prüfungsordnung. Nicht, ich wiederhole nicht nach der mit der man angefangen hat. Wer es genau wissen möchte, der möge sich im Prüfungsamt melden. Hörensagen ist nicht so das Wahre.

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Beiträge: 626
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BeitragVerfasst am: 12 Feb 2007 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ne Mail von Frau Jürgens (ZEB) bekommen.
Bitte gebt die Info auch an die Betreuer eurer BSc-Arbeit weiter.
Verweist auf den Thread und eben auf Frau Jürgens bzw. Frau Lilienthal.
Frau Jürgens hat folgendes geschrieben:

Hallo Herr Roloff,
danke für Ihren Hinweis. Es gilt jeweils die Prüfungsordnung, die
entsprechend vom Präsidium veröffentlicht wurde; hier vom 30.09.04. In
dieser steht die Zeit, die Ihnen von Frau Lilienthal angegeben wurde. Die
Angabe mit neun Wochen in dem Rundschreiben der ZEB beinhaltet die
Vorbereitung auf das sich anschließende Kolloquium. Es gilt also laut
§23,Absatz 7:"Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der
Arbeit beträgt acht Wochen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit
sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Verarbeitung eingehalten werden
kann. Bei Vorliegen von triftigen Gründen kann der Prüfungsausschuss im
Einzelfall die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um maximal zwei Wochen
verlängern." Bitte verbreiten Sie diese wichtige Information auch bei den
Betreuern der Bachelor-Arbeit.
Viele Grüße Elvira Jürgens


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