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Fehler in den Bachelorzeugnissen Biologie
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mus_musculus
Molluscoard

Anmeldedatum: 08.11.2004
Beiträge: 20
 Fehler in den Bachelorzeugnissen Biologie

Fehler in den Bachelorzeugnissen Biologie:

Die Notenstufen (ausgezeichnet, sehr gut, gut, befriedigend und ausreichend), die auf dem Zeugnis vermerkt sind beziehen sich nach derzeitiger Version des aushändigten Bachelorzeugnisses auf alle dort aufgelisteten Noten (Gesamtnote und Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs). Nur dies ist nicht der Fall.
Für die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs wurde eine Notenstufung ab sehr gut angewendet, dies wurde jedoch nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Somit scheinen die unter dem Zeugnis vermerkten Notenstufen nur für die Gesamtnote zuzutreffen und nicht für die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs.
Da dies zu Verwirrungen führt und somit die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs schlechter erscheinen als sie eigentlich sind, besteht jetzt die Möglichkeit zur Neubeantragung des Bachelorzeugnisses im Studiengang Biologie. Im Anhang habe ich schon einen fertigen Antrag formuliert, den ihr wenn ihr möchtet so bei Frau Lilienthal abgeben könnt. Sie wird sicherlich über den zusätzlichen behördlichen Aufwand nicht besonders erfreut sein, aber ich habe mit Frau Lilienthal schon alles besprochen und abgeklärt - sie ist also über das Problem bereits informiert und dies ist der einzige Weg um ein korrektes Zeugnis zu bekommen. Die Zeugnisse der nächsten Bio-Bachelor-Generation sollen auch in Zukunft eindeutiger ausgehändigt werden, das ist ein Fehler der behoben werden soll und auch wird. „Wir sind halt die Versuchskaninchen!“
Für die, die aufgrund dieser Sachlage in der Prüfungsordnung nachlesen und um Rat suchen wollen: Dort steht dieses Problem auch nicht eindeutig formuliert. Auch das soll aufgrund dieses Vorfalls in der Prüfungsordnung eindeutiger formuliert werden und wird Frau Jürgens mitgeteilt.


In der Prüfungsordnung steht z.B.:

Die Note lautet nach einem Durchschnitt:

bis 1,5 ausgezeichnet
über 1,5 bis 2,0 sehr gut
usw.

Das bezieht sich auf dem Zeugnis aber nur auf die Gesamtnote und nicht auf die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs.
Zudem ist verwirrend, dass in dem Zeugnis einige Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs eigentlich ja auch Durchschnittsnoten sind und trotzdem nicht nach dem obigen System bewertet werden.
Die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs wurden mit sehr gut (1,0 und 1,3), gut (1,7; 2,0; 2,3) usw. bewertet, nur was genau gut heißt steht nicht in der Prüfungsordnung und auch nicht auf dem Zeugnis.

Für alle, die mit ihrem derzeitigen Zeugnis zufrieden sind und denen dieser Fehler nicht stört, die können natürlich auch ihr Zeugnis behalten.
Mir ist diese Ungenauigkeit im Zeugnis nur aufgefallen und das wird auch in Zukunft alles korrigiert und geändert werden, ich fühlte mich dennoch dazu verpflichtet, allen die es evtl. nicht oder noch nicht mitbekommen haben darüber in Kenntnis zu setzen.




Anhang:


Datum

Leibniz Universität Hannover
Akademisches Prüfungsamt



Name
Adresse
Matrikelnummer





Neubeantragung des Bachelorzeugnisses im Studiengang Biologie


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, Xxxxx Xxxxx, Student(in) der Biologie mein Bachelorzeugnis aufgrund von Undeutlichkeit neu.

Die Notenstufen: ausgezeichnet, sehr gut, gut, befriedigend und ausreichend beziehen sich nach derzeitiger Version des aushändigten Bachelorzeugnisses auf alle dort aufgelisteten Noten (Gesamtnote und Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs). Nur dies ist nicht der Fall.
Für die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs wurde eine Notenstufung ab sehr gut angewendet, dies wurde jedoch nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Somit scheinen die unter dem Zeugnis vermerkten Notenstufen nur für die Gesamtnote zuzutreffen und nicht für die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs.

Da dies zu Verwirrungen führt, beantrage ich, dass auf dem Zeugnis eindeutig vermerkt wird, das sich die Notenstufung: ausgezeichnet, sehr gut, gut, befriedigend und ausreichend nur auf die Gesamtnote und nicht auf die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs bezieht bzw. dass die Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs nach einer anderen Notenstufung bewertet wurden.
Zudem wäre eine Ergänzung der genauen Noten bei den Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs, wie auch bei der Gesamtnote geschehen, wünschenswert. Ein gut kann ja eine 1,7 ; 2,0 oder 2,3 sein und ist allein stehend ungenau. Eine Erläuterung auf dem Zeugnis, für welche Noten z.B. ein gut vergeben wird, sehe ich ebenfalls als zusätzliche Ergänzung für sinnvoll an.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxx Xxxxxx (Unterschrift)

BeitragVerfasst am: 02 Okt 2007 17:55
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mus_musculus
Molluscoard

Anmeldedatum: 08.11.2004
Beiträge: 20
Frau Dr. Jürgens ist über die gesamte Problematik informiert wurden Exclamation

BeitragVerfasst am: 04 Okt 2007 13:36
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Felahimmeltanz
to bee or not to bee - FS


Anmeldedatum: 01.10.2004
Beiträge: 406
Wohnort: Springe (Deister)
@ mus musculus: Danke für`s drum kümmern, ich mach das und würde allen anderen raten, ein neues Zeugnis zu beantragen, es kann nur zu eurem Vorteil sein und für die nachfolgenden Generationen auch.
_________________
Und immer schön die Augen auf, es gibt noch viel zu sehen......

BeitragVerfasst am: 04 Okt 2007 16:27
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